Folgende Verfahrensweise wird derzeit bei der Katholischen Jugendfürsorge in Regensburg im Umgang mit betroffenen jungen Menschen, die einen Ablehnungsbescheid im Hinblick ihres weiteren Verbleibs in Deutschland erhalten haben, praktiziert. mehr
Aufsuchende Arbeit im Kontext von Erziehungsberatung (§ 28 SGB VIII) und ambulanten Diensten (§§ 29, 30, 31 SGB VIII) mehr
Der eev und der LVkE arbeiten eng zusammen und setzen sich gemeinsam für die Belange der Kinder- und Jugendhilfe ein. In der ersten gemeinsamen Vorstandssitzung vom 04.03.2016 wurde die Praxis der vorläufigen Inobhutnahme von umF nach §42a diskutiert. Beiden Fachverbänden ist es wichtig, sich mit ihrer Expertise klar zu positionieren. mehr
Gemeinsames Positionspapier des eev und LVkE vom 11.12.2015 mehr
LVkE-Stellungnahme zur Zuständigkeitsregelung bei der bundesweiten Verteilung mehr
Eckpunkte – Positionierung zu der Arbeit mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in Bayern Stand Juli 2014 mehr
Gemeinsame Position des Landesverbandes der katholischen Einrichtungen und Dienste (LVkE) und des Evangelischen Erziehungsverbandes in Bayern (EEV) zur Entwicklung der Kinder- und Jugendhilfe mehr
Geschäftsstelle Geschäftsführung Petra Rummel